Kann ein Schadensverursacher gegenüber dem Versicherungsnehmer dessen Haftpflichtansprüche nicht erfüllen, kann eine Ausfalldeckung die Schadensersatzansprüche übernehmen. Die Forderung muss einen vertraglich festgelegten Betrag übersteigen - und kann in Erweiterung auch niedriger vereinbart werden.